Das konnte ich mir als einer der fast 200.000 Mitkläger nicht entgehen lassen. Nachdem ich am 12.10. die eigentliche Verhandlung zur einstweiligen Verfügung, die die vorläufige Inkraftsetzung von CETA verhindern soll, nur per Live-Blog mitverfolgen konnte, trat ich nun heute am 13.10. selbst den Weg nach Karlsruhe an. Nach einem Mega-Stau auf der A5 ließ zwar meinen Zeitpuffer, den ich mit ca. 90 Minuten eingeplant hatte, schnell schwinden. Doch dieser löste sich dann auch wie von Geisterhand auf, sodass ich um 9:45 Uhr die Security des Gerichtsgebäudes passieren konnte.
Punkt 10:00 Uhr eröffnete Dr. Andreas Voßkuhle auch die Verhandlung. Im Grunde läuft alles so ab, wie man es sich vorstellt oder wie man es von Filmen und Dokumentationen her kennt – vom Betreten der Richter angefangen bis hin zur eigentlichen Urteilsverkündung. Lediglich den Gerichtssaal hatte ich mir deutlich größer und repräsentativer vorgestellt. Zu Beginn wurden die einzelnen Kläger nochmal namentlich vorgestellt, ebenso die Vertreter der Beklagten. Danach ging es zügig zur Urteilsverkündung.
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Dies jedoch verbunden mit einigen Auflagen, wie z. B. die Voraussetzung, dass die Vorläufigkeit jederzeit einseitig durch die Bundesrepublik aufkündbar ist und dass nur die Teile in Kraft treten dürfen, die eindeutig in die Hoheit der Europäischen Union fallen. Die genauen Details kann man in der Pressemeldung des BVerfG nachlesen. Die ausführliche Urteilsbegründung, die ich in dem Umfang nicht komplett und nicht im Detail mitschreiben konnte, wird ab Montag auf der Seite des BVerfG zu lesen sein.
Von einem „super Urteil“, sprach Marianne Grimmenstein, die immerhin rund 70.000 Mitkläger vertritt. „Es lohnt sich weiter dagegen zu kämpfen“ meinte sie im anschließenden Interview vor der Kamera.
Auch Thilo Bohde von Food-Watch zeigte sich zufrieden. „Das BVerfG hat uns den Rücken gestärkt und klare Grenzen aufgezeigt“.
Sarah Wagenknecht äußerte Bedenken, wie es zu schaffen sei, dass die Regierung das in der kurzen Zeit umsetzen wird. Immerhin muss man für ein einseitiges Kündigungsrecht ja nachverhandeln und angabegemäß sind die Verhandlungen ja abgeschlossen.
Das Gericht verwies in der Urteilsbegründung darauf, dass eine einstweilige Anordnung negative Auswirkungen auf die Auswirkung der EU haben würde, und deren Wahrung gegenüber den Einzelinteressen Vorrang gegeben wurde. Außerdem würde man in die Gestaltungsfreiheit der Bundesregierung zu sehr eingreifen. Es wurde aber auch klar darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung keinerlei Auswirkung auf die endgültig anstehende Entscheidung habe, die gesondert behandelt werden wird.
Die Stimmung im Saal nach der Urteilsverkündigung wirkte auf mich gespannt – keine Enttäuschung, kein Jubel – eher eine abwartende Spannung, wie es weitergeht. Doch wie geht es weiter? Wird die Bundesregierung die Forderungen des Gerichts erfüllen? Was passiert, wenn sie dies nicht tut?
Die Urteilsverkündigung war Punkt 10:20 Uhr zu Ende. Eine Dame aus einer der hinteren Zuschauerreihe ruft direkt nach Verhandlungsende laut in die Menge:
Artikel 20 Absatz 4.
Der Gerichtsdiener an der hinteren Tür machte einen Schritt nach vorne, warf ihr einen bösen Blick zu.
….. soweit meine persönlichen Eindrücke vom heutigen Vormittag / 13.10.2016
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