Wohnmobil Abgasskandal – Klagen lohnen sich

Werbung – Ein Gastbeitrag von Björn-Michael Lange, Rechtsanwalt und Partner der Anwaltskanzlei BRIXLANGE, Koblenz. Für Gastbeiträge sind die Autoren in vollem Umfang selbst verantwortlich.


Die meisten Wohnmobile und Camper mit Diesel-Motoren der Marken Fiat, Mercedes, VW, Iveco, Peugeot und Citroën sind vom Abgasskandal betroffen. Käufern solcher Fahrzeuge steht zumeist eine erhebliche Entschädigung zu.

Aber der Reihe nach: Ab Herbst 2015 stehen Diesel-PKW der Autohersteller VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda, Daimler, Opel und weitere im Fokus der Öffentlichkeit. Gegen zahlreiche Verantwortliche dieser Hersteller laufen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen oder es sind strafrechtliche Anklagen erhoben worden.

Um Fiat war es in Deutschland lange Zeit ruhig. Im Juli 2020 wurde dann bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen FIAT-Verantwortliche ermittelt. Die Ermittlungen haben sich im Frühjahr 2022 auf Verantwortliche von Suzuki ausgeweitet, Fiat hatte auch hier Motoren geliefert.

Hier ein Interview mit Björn-Michael Lange, Gründer und Partner der auf den Abgasskandal spezialisierten Kanzlei BRIXLANGE Rechtsanwälte zu allen Fragen des Dieselskandals bei Wohnmobilen und Campern.

Frage: Herr Lange, wie viele Wohnmobile in Deutschland sind vom Abgasskandal betroffen?

Herr Lange: Nach Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) gab es in Deutschland im Jahr 2021 rund 675.000 zugelassene Wohnmobile. Man darf davon ausgehen, dass insgesamt mehr als 200.000 Wohnmobile in Deutschland vom Dieselskandal betroffen sind. Damit dürften knapp 1/3 aller in Deutschland zugelassenen Wohnmobile vom Dieselskandal betroffen sein, also eine ganz erhebliche Zahl.

Frage: Welche Hersteller und Baujahre sind betroffen?

Herr Lange: Von den Abgasmanipulationen betroffen sind Wohnmobile und Camper mit Dieselmotoren der Marken Fiat, Mercedes, VW, Iveco, Peugeot und Citroën aus den Jahren 2008 bis 2019. Im Fall der beiden letztgenannten handelt es sich ebenfalls um Fiat-Motoren, die jedoch in Peugeot und Citroën Chassis verbaut wurden. Es lässt sich also leider sagen, dass die meisten Chassis-Modelle, auf denen die gängigen Wohnmobile der großen Hersteller wie Hobby, Dethleffs oder Hymer basieren, betroffen sind.

Frage: Seit wann ist bekannt, dass es nicht nur einen PKW-Dieselskandal gibt, sondern auch einen Wohnmobil Abgasskandal?

Herr Lange: Erst im Juli 2020 wurde bekannt, dass auch gegen Verantwortliche des Fiat-Konzerns im Zusammen ermittelt wird. Insofern sind die Erkenntnisse zum Wohnmobil Abgasskandal insbesondere bei FIAT noch ziemlich neu. Die gerichtliche Aufarbeitung hat seitdem viele weitere Details ans Licht gebracht.

Frage: Gegen wen wird geklagt?

Herr Lange: Im absoluten Regelfall klagen wir gegen die verantwortlichen Motoren-Hersteller, also zum Beispiel Fiat, Mercedes oder VW. Die Klagen werden bei einem deutschen Landgericht eingereicht, regelmäßig in dem Bezirk, in dem gekauft worden ist. Gegen den Händler sollte nur in Ausnahmefällen (zusätzlich zum Hersteller) geklagt werden, wenn die Gewährleistungsfrist (1 Jahr beim Gebrauchtwagen und 2 Jahre bei Neuwagen) noch nicht abgelaufen sind. Das ist aber regelmäßig nicht der Fall. Außerdem bestehen häufig gute und langjährige Beziehungen zwischen Wohnmobilinhaber und dem Händler des Vertrauens. Daher laufen die Klagen nahezu ausschließlich gegen den jeweiligen Motoren-Hersteller.

Frage: Was können betroffene Käufer tun?

Herr Lange: Wenn Sie ein Diesel-Wohnmobil haben, das mit der Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6 unterwegs ist, sollten Sie ihren Fall von einem auf den Wohnmobil Abgasskandal spezialisierten Anwalt überprüfen lassen. Uns liegen die Betroffenen mit Wohnmobilen besonders am Herzen, da sie meist große Teile ihrer Ersparnisse investiert haben. Daher nehmen sich unsere Experten Zeit und bieten eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung an. Hier prüfen die Betroffenheit ihres Wohnmobils und zeigen Ihnen Handlungsmöglichkeiten und Erfolgsaussichten auf. Kommen Sie gerne auf uns zu, wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Kostenlose Erstberatung (Link zum Kontaktformular der Anwaltskanzlei BRIXLANGE)

Frage: Seit wann wissen deutsche Behörden vom Dieselskandal bei Wohnmobilen?

Herr Lange: Der Autozulieferer Bosch hatte 2016 im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal eingeräumt, auch an FIAT eine Software geliefert zu haben, die die Abgase manipuliert. Das Kraftfahrtbundesamt hat dann auch stark erhöhte Abgaswerte beim Fiat Ducato ermittelt. Insofern sind die Manipulationen bei den Behörden intern schon länger bekannt.

Frage: Warum gibt es bislang keine Rückrufe für Wohnmobile mit FIAT Motoren?

Herr Lange: Dafür wäre grundsätzlich die italienische Behörde zuständig. Die ist aber bislang völlig untätig geblieben. Es ist davon auszugehen, dass Italien deshalb von der europäischen Kommission verklagt werden wird. Das Verfahren müsste noch 2022 beginnen.

Frage: Ist zukünftig mit Rückrufen von Wohnmobilen zu rechnen?

Herr Lange: Vom KBA ist derzeit noch nicht mit Rückrufen zu rechnen. Sollte Italien erfolgreich vor dem europäischen Gerichtshof verklagt wären, müssten Pflichtrückrufe mit Zwang zum Software-Update dann von den italienischen Behörden kommen.

Frage: Wie hoch kann der Schadensersatz ausfallen?

Herr Lange: Anerkannte Schadenspositionen sind neben dem vollen Kaufpreis des Wohnmobils auch alle Auf- und Umbauten. Hinzu kommen die Finanzierungskosten. Dabei handelt es sich kumuliert um erhebliche Beträge in Höhe von meist mehr als 40.000,- EUR. Im Erfolgsfall gibt man das Wohnmobil zurück und erhält die gesamten Beträge erstattet unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer. Dies macht aber meist nur bis zu 10 % der Kosten aus. Anders gesagt: die Chancen stehen gut 90 % und mehr der Gesamtinvestition wieder zu erhalten. Hinzu kommen noch Zinsen in Höhe von etwas mehr als 4 % pro Jahr für die Zeit des Prozesses.

Frage: Kann ich mein Wohnmobil auch behalten bei einer Klage und Schadensersatz verlangen?

Herr Lange: Ja, das geht. Eine solche Lösung ist im Vergleichswege möglich, oder auch als direktes Ziel einer Klage. Eine solche würde dann auf Zahlung von 20-25 % der Ausgangsinvestitionen lauten. Welche Möglichkeit in einem konkreten Fall zu empfehlen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Frage: Gibt es schon eine positive Entscheidung zu Wohnmobilklagen vor einem deutschen Gericht?

Herr Lange: Ja, das Oberlandesgericht Köln hat im Frühjahr mitgeteilt, dass es beabsichtigt, eine Berufung von Fiat gegen ein positives Urteil des Landgerichts Aachen abzuweisen. Das heißt: Fiat würde auch in zweiter Instanz, beim Oberlandesgericht Köln verlieren. Das ist ein Meilenstein.

Frage: Bis wann müssen Betroffene ihre Ansprüche geltend machen?

Herr Lange: Die Verjährung ist immer im Auge zu behalten, weshalb sich eine frühe Überprüfung durch einen Anwalt empfiehlt. Die Verjährung tritt frühestens 3 Jahre nach Bekanntwerden von Abgasmanipulationen ein. Dies ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Außerdem tritt die absolute Verjährung 10 Jahre nach dem Kauf ein. Beispiel: Kauf des Wohnmobils am 22.08.2012. Eine Klage müsste bei Gericht spätestens bis zum 22.08.2022 eingegangen sein. Auch hier hilft unsere kostenfreie Ersteinschätzung.

Kontakt: Kostenlose Erstberatung (Link zum Kontaktformular der Anwaltskanzlei BRIXLANGE)

Werbung – Dies ist ein Gastbeitrag von Björn-Michael Lange, Rechtsanwalt und Partner der Anwaltskanzlei BRIXLANGE, Koblenz. Für Gastbeiträge sind die Autoren in vollem Umfang selbst verantwortlich. Herzlichen Dank an Herrn Lange für die umfangreichen Informationen.



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