Wohnmobil Dieselskandal: EuGH ebnet Weg für erfolgreiche Klagen

Werbung – Gastbeitrag von Rechtsanwalt Jannis Staudt, München

Um den Wohnmobil Dieselskandal war es lange still: laufende Verfahren wurden auf Eis gelegt, von der Einreichung neuer Klagen wurde abgesehen – alles wartete mit Spannung auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), welche die entscheidenden Weichen für aktuelle und künftige Diesel-Klagen stellen sollte.

Am 21. März 2023 war es dann so weit: durch eine wahrlich bahnbrechende Entscheidung schockte der EuGH die Automobilhersteller, auf die nun eine Klagewelle nie gesehenen Ausmaßes hereinbrechen dürfte. Auch Fiat Ducato Diesel Klagen werden durch die EuGH Entscheidung neuen Schwung bekommen.

Eigentümern wird empfohlen sich zu ihren Möglichkeiten beraten zu lassen – und tätig zu werden, wenn der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang Mai den Rahmen für Klagen abgesteckt hat.

Haftung auch bei Fahrlässigkeit?

Vor dem EuGH ging es im Wesentlichen um die Frage, ob ein Automobilhersteller gegenüber dem Kunden auch dann haftet, wenn er eine illegale Abschalteinrichtung ohne Betrugsabsicht im Fahrzeug verbaut hat.

Bislang sind Verfahren im Wohnmobil Dieselskandal oftmals daran gescheitert, dass diese Betrugsabsicht, bzw. ein sogenanntes vorsätzliches sittenwidriges Verhalten, Fiat nicht nachgewiesen werden konnte. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen Fiat Mitarbeiter wegen Betrugs und weitere erdrückende Beweise reichten den Gerichten für eine Verurteilung von Fiat oftmals nicht aus.

Thermofenster illegal

Im konkreten Fall vor dem EuGH ging es in einem Mercedes-Verfahren um ein sogenanntes Thermofenster, also eine Abschalteinrichtung, welche die Abgasreinigung nur bei bestimmten Außentemperaturen aktiviert lässt.

Dies hat zur Folge, dass das Fahrzeug zwar beim Abgastest im Labor, nicht aber im realen Betrieb auf der Straße die gesetzlichen Abgasgrenzwerte einhält und folglich viel mehr Schadstoffe ausstößt, als erlaubt ist. So gut wie jedes Diesel-Fahrzeug enthält ein solches Thermofenster, auch in Fiat Ducato Motoren sind sie verbaut. Dies hat Fiat bislang in keinem der von unserer Kanzlei geführten Verfahren bestritten – womit es juristisch als zugestanden gilt. Die Automobilhersteller argumentierten lange, dass diese Abschalteinrichtung für den Motorschutz notwendig ist. Allerdings hatte der EuGH bereits im Juli 2022 Thermofenster für unzulässig erklärt.

Im jetzigen Verfahren ging es dann um die entscheidende Frage, ob für einen Schadensersatzanspruch des Kunden ein sittenwidriges Verhalten Voraussetzung ist, oder ob Fahrlässigkeit genügt.

EuGH positioniert sich verbraucherfreundlich

In seiner Entscheidung stellte sich der EuGH auf die Seite der Verbraucher und entschied, dass eine Schadensersatzpflicht des Herstellers auch dann besteht, wenn keine Betrugsabsicht vorlag. Dadurch sind die Anforderungen für Schadensersatzklagen massiv herabgesetzt worden und es ist zu erwarten, dass in den kommenden Monaten und Jahren eine regelrechte Flut an Klagen auf die Hersteller hereinbrechen wird. Allein in Deutschland sind bis zu 10 Millionen Dieselfahrzeuge auf den Straßen, welche de facto alle Thermofenster enthalten.

Weitere Fragen bleiben offen

Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass das Ausmaß der Betroffenheit im Wohnmobil Abgasskandal viel größer ist als ursprünglich angenommen und dass auch Fahrzeuge und Hersteller betroffen sind, welche bislang nicht im Fokus standen. Für seriöse Aussagen zur erweiterten Betroffenheit ist es allerdings noch zu früh. Hier werden die nächsten Wochen und Monate aber hoffentlich Klarheit bringen. Auch wird abzuwarten sein, ob die EuGH Entscheidung Bewegung in das Thema der Rückrufe und Nachrüstungen bringen wird.

Die Chancen für erfolgreiche Fiat Ducato Diesel Klagen sind mit der EuGH-Entscheidung also immens gestiegen – trotzdem bleiben noch einige Fragen offen. So ist unter anderem noch unklar, welche Anforderungen an die Fahrlässigkeit gelten und wie der Schadensersatz konkret zu berechnen ist.

Bezüglich der Höhe des Schadensersatzes gab der EuGH der Leitlinie aus, dass dieser wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müsse. Es wird jetzt allerdings auf den BGH ankommen, welcher sich Anfang Mai zu diesen Fragen positionieren wird. An der grundsätzlichen Schadensersatz-Pflicht wird sich allerdings nichts verändern, hier ist der BGH an die Entscheidung aus Luxemburg gebunden.

Erst nach Klärung dieser ausstehenden Fragen ist die Einreichung einer Fiat Ducato Diesel Klage sinnvoll. Auf seiner Website und YouTube Kanal hält Sie das Team von Staudt Rechtsanwälte (München) über alle Entwicklungen auf dem Laufenden.

Weiterführende Links:

Dies ist ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Jannis Staudt, von der Münchner Kanzlei Staudt Rechtsanwälte. Jannis Staudt verfügt über jahrelange Erfahrung im Dieselskandal und ist aufgrund früherer Tätigkeiten in internationalen Wirtschaftskanzleien mit den Verteidigungsstrategien von Automobilkonzernen bestens vertraut.


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