Abgasskandal bei Wohnmobilen (T6, Sprinter, Ducato & Co)

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Die ersten Wohnmobile waren eigentlich schon vom Abgasskandal betroffen, als der VW-Skandal anfing: Wenn der VW T5 den Mogel-Motor EA 189 verwendet, dann ist die Caravelle offensichtlich auch vom Abgasskandal betroffen. Inzwischen weitet sich der Abgasskandal aber immer weiter aus. Auch neuere VW-Modelle (T6, Crafter) und Fahrzeuge von Mercedes (Vito, Viano, Sprinter) setzen Abschalteinrichtungen ein – und damit auch die Wohnmobile, die auf diesen Fahrzeugen basieren.

Illegale Abschalteinrichtungen sorgen dafür, dass Fahrzeuge auf dem Prüfstand sauber erscheinen und die Grenzwerte einhalten aber auf der Straße zur Dreckschleuder werden. Seit kurzem stehen auch Fiat und Iveco-Modelle mit Fiat-Motor am Pranger. Gerade der Fiat Ducato dient bei sehr vielen Wohnmobilen als Basis-Fahrzeug. Die Abschalteinrichtung von Fiat scheint dabei besonders dreist zu sein: Die Abgasrückführung wird nur etwa 22 Minuten lang aktiviert. Abgastests dauern 20 Minuten.

Welche Folgen kann das haben?

Damit drohen auch Wohnmobil-Besitzern die gleichen Nachteile wie anderen vom Abgasskandal Betroffenen:

  • Die Fahrzeuge verlieren meist an Wert.
  • Für viele Modelle gibt es Zwangs-Rückrufe, bei anderen werden sie noch kommen. Etliche Betroffene berichten nach solchen Software-Updates über Mehrverbrauch, Leistungsverluste und unrunden Lauf. Auch Motorschäden sind möglich. Insbesondere bei den betroffenen Ducato-Versionen stellt die Abgasrückführung die einzige Art der Abgasreinigung dar. Wird Fiat gezwungen, die Abgasrückführung dauerhaft laufen zu lassen, droht eine Verrußung des Abgasrückführungsventils. (Fiat begründet den Einsatz seiner Abschalteinrichtung bisher selbst mit dem Argument, sie diene dem Motorschutz.)
  • Wenn man das Update verweigert oder der Hersteller keines anbieten kann, droht sogar die Zwangsstilllegung.
  • Selbst nicht vom Abgasskandal betroffene Wohnmobile können von Diesel-Fahrverboten betroffen sein.

Wer ist vom Abgasskandal bei Wohnmobilen betroffen?

Der Abgasskandal ist vielschichtig und die juristische Aufarbeitung noch lange nicht abgeschlossen. Beim Wohnmobil-Dieselskandal kommt hinzu, dass die Hersteller (z.B. Adria, Hymer, Knaus, Dethleffs, Niesmann+Bischoff, Westphalia) ihre Fahrzeuge meist auf dem Basis-Modell eines anderen Konzerns (z.B. Fiat Ducato, Mercedes Sprinter, Mercedes Viano, VW T5/T6, VW Crafter) aufbauen oder zumindest deren Motoren nutzen. Daher würde es den Rahmen dieses Betrags sprengen, für jedes einzelne Modell die Betroffenheit durchzugehen. Außerdem ist die Rechtslage in vielen Fällen noch unklar. Hier aber ein paar grobe Anhaltspunkte anhand des jeweiligen Basis-Fahrzeugs:

  • Wenn Ihr Basis-Fahrzeug einen EA 189-Motor von VW hat, sind sie sicher vom Abgasskandal betroffen. Allerdings sind Ihre Ansprüche wahrscheinlich bereits verjährt. Der EA 189 ist der Vorgänger der aktuellen Diesel-Generation mit bis zu 2,0 l Hubraum.
  • Wenn Ihr Basis-Fahrzeug einen neueren oder größeren Diesel-Motor von VW hat oder das Basis-Fahrzeug mit Diesel-Motor von Mercedes stammt, sind Sie sehr wahrscheinlich vom Dieselskandal betroffen. Allerdings gibt es hier noch keine abschließende Rechtsprechung vom BGH und die anderen Gerichte entscheiden teilweise unterschiedlich.
  • Wenn Ihr Basis-Fahrzeug von Fiat (Ducato) oder Iveco stammt und zwischen 2014 und 2019 produziert wurde, sind Sie wahrscheinlich vom Abgasskandal betroffen. Hier steht die gerichtliche Aufarbeitung aber noch ganz am Anfang.
  • Wenn Ihr Basis-Fahrzeug von einem anderen Hersteller stammt, sind Sie wahrscheinlich (noch) nicht vom Abgasskandal betroffen. Allerdings weitet sich der Skandal stetig aus.

Wer will, kann bei Rechtecheck testen, ob er vom Abgasskandal betroffen ist(Anzeige). Das geht kostenlos, unverbindlich und anonym. Dabei erfährt man auch, wie viel Schadensersatz man erwarten kann. Wer will, kann anschließend eine kostenlose Ersteinschätzung von einem Anwalt bekommen – dann natürlich nicht mehr anonym.

Wie kann man sich wehren?

Der BGH hat in mehreren Entscheidungen festgelegt: Wenn ein Autohersteller eine illegale Abschalteinrichtung in ein Fahrzeug einbaut und ihm bewusst ist, dass er etwas Verbotenes tut, stellt das eine „sittenwidrige Schädigung“ des Kunden dar. Dann hat man einen Anspruch auf Schadensersatz. Außerdem stellt eine illegale Abschalteinrichtung einen Sachmangel dar. Betroffene Wohnmobil-Besitzer haben daher folgende Optionen:

1) Wenn die Gewährleistung schon abgelaufen ist:

Kann man dem Hersteller eine „sittenwidrige Schädigung“ nachweisen, muss er Schadensersatz leisten. Der BGH sieht dafür die Rückabwicklung des Kaufs vor: Der Kunde gibt sein Wohnmobil ab und der Hersteller erstattet den Preis abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Die Nutzungsentschädigung ist dabei meist deutlich niedriger als der Wertverlust. In Vergleichen handeln Hersteller und Anwälte teilweise aber auch eine pauschale Schadensersatzzahlung aus.

Insbesondere der Nachweis, dass der Hersteller vorsätzlich gehandelt hat, ist nicht immer leicht zu führen. Daher sollte man zum einen grundsätzlich den Hersteller des Motors verklagen, da er sich nicht so leicht hinter angeblicher Unwissenheit verstecken kann. Zum anderen sollte man einen Anwalt beauftragen, der Erfahrung im Abgasskandal hat.

2) Wenn die Gewährleistung noch nicht abgelaufen ist:

Hat das Wohnmobil noch Gewährleistung, hat man weitgehende Ansprüche gegenüber dem Händler. Da eine Nachbesserung oft nicht verfügbar oder nicht zumutbar ist, hat man Anspruch auf eine Entschädigungszahlung oder auf „Nachlieferung“. Die Nachlieferung ist insbesondere dann eine Option, wenn es inzwischen ein vergleichbares Nachfolgemodell gibt, das nicht vom Abgasskandal betroffen ist. In dem Fall bekommt man gegen Rückgabe seines Wohnmobils ein fabrikneues Modell und das ohne Aufpreis. Ein weiterer Vorteil ist, dass für die Gewährleistung kein Vorsatz nötig ist.

Wichtig ist in beiden Fällen: Hat man nachträglich Einbauten oder ähnliche Anschaffungen gemacht (Solaranlage, eingebaute Küchengeräte, Winterreifen etc.), erhöht sich der Schadensersatz entsprechend. Außerdem haben die Käufer von gebrauchten Wohnmobilen im Wesentlichen die gleichen Rechte wie Neuwagen-Käufer.

Wer sich über seine Optionen informieren will, findet ebenfalls bei Rechtecheck(Anzeige) Hilfe.

Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche durchzusetzen?

Wer Gewährleistung geltend machen will, hat dafür 2 Jahre ab der Übergabe des Wohnmobils Zeit. (Bei Gebrauchtwagen vom Händler ein Jahr.)

Der Anspruch auf Schadensersatz vom Hersteller verjährt nach 3 Jahren zum Jahresende. Dabei beginnt die Uhr aber erst zu ticken, wenn man erfährt, dass man betroffen ist. Selbst wenn die Ansprüche verjährt sind, kann grundsätzlich noch „Restschadensersatz“ nach § 852 BGB gefordert werden. Wie hoch dieser Anspruch ausfällt, ist aber noch umstritten. 10 Jahre nach dem Kauf des Wohnmobils kann man aber endgültig keine Ansprüche mehr durchsetzen.

Was kostet eine Klage im Wohnmobil-Abgasskandal?

Da die Streitwerte bei Wohnmobilen oft hoch sind, schrecken manche Betroffene vor den Prozesskosten zurück. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom Einzelfall ab. Allerdings übernehmen die Rechtsschutzversicherungen bei den meisten vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen die Kosten. Dabei reicht i.d.R. bereits eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Außerdem besteht auch die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung. Die Partneranwälte prüfen kostenlos, ob eine Rechtsschutzversicherung oder ein Prozesskostenfinanzierer das Prozessrisiko übernimmt.

Für Wohnmobil-Fahrer, die sich ohne einen Anwalt selbst mit dem Hersteller auseinandersetzen wollen, hat unser Werbepartner Rechtecheck einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung gestellt.

Dieser Gastbeitrag entstand in Kooperation mit RECHTECHECK GmbH, die Hilfe im Wohnmobil-Abgasskandal anbietet. Gastbeiträge geben nicht zwingend die Meinung des Blogbetreibers wieder. Herzlichen Dank an den Autor Herrn Robert Metz.


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