Die Bundesarbeitsministerin möchte ein Handyverbot für das Firmenhandy für Arbeitnehmer in ihrer Freizeit einführen.
An sich ja eine gute Idee. Der Hintergrund: Die Freizeit der Arbeitnehmer schützen, Burnouts vorbeugen, Arbeitnehmer vor ihren Arbeitgebern schützen, die Arbeitnehmer voreinander schützen, oder einfach nur Bürger vor anderen Bürgern schützen. Was Genaues weiß man nicht.
Fazit: ein Gesetz muss her !
Aber wie wird dieses Handyverbot funktionieren?
- Wird es künftig eine Kennung geben, die ich vor dem Wählen eingeben muss und an der der Angerufene erkennt, ob ich nun privat oder geschäftlich anrufe? Und anhand der der Angerufe entscheidet (oder idealerweise automatisch für ihn entschieden wird), ob der Anruf angenommen wird?
- Laufen die Bürger künftig alle mit zwei Handys rum, die dann um 18:00 Uhr nach Dienstschluss gewechselt werden. Das geschäftliche aus, das private an?
- Wird im Umkehrschluss dann auch das private Handyfonieren während der Arbeitszeit zwingend verboten? Keine Dienstgespräche während der Freizeit – also auch keine Privatgespräche während der Arbeit?
- Und was ist, wenn ich am Abend privat mit einem Kollegen telefoniere, und ich ihn nebenher was geschäftliches frage? z. B. ob die Besprechung morgen nun um 9:00 oder um 10:00 Uhr anfängt? Mache ich mich dann schon strafbar?
- Oder sollte man die Mobilfunkmasten künftig um 18:00 Uhr einfach alle komplett abschalten? Kein Arbeitsstress mehr während der Freizeit, aber auch kein Freizeitstress. – Aber dafür wäre dann sicherlich der Freizeitminister zuständig. Und schließlich ist man ja in den letzten Jahrhunderten auch ganz gut ohne Handy ausgekommen.
Da kommt mir doch die Äußerung eines (ich glaube bayrischen) Politikers gerade Recht, der kürzlich ein Pfand für Handys gefordert hat. Vielleicht können sich ja künftig ohnehin nur noch wenige Menschen ein Handy leisten, weil alle anderen das Pfand nicht zahlen kann. Und die telefonieren dann automatisch weniger, weil es ja nur noch wenige Leute gibt, mit denen sie telefonieren können.
Ähnlich wie beim Flaschenpfand soll ein solches Handypfand sicherstellen, dass die Geräte nicht unachtsam im Müll landen. Erinnert mich das doch an die „Vermehrwegung“ der Einwegflasche, die der damalige Umweltminister eingeführt hat. Die Einwegflasche ist seither nicht mehr Einweg, sondern Zweiweg. Sie heißt aber weiterhin „Einwegflasche“, wird durch das Pfand nicht automatisch zur Pfandflasche, kostet aber in der Regel mehr Pfand als eine Flasche Modell „Mehrweg“. Der Umwelt zuliebe. Das versteht zwar kaum jemand, aber dass muss man ja auch nicht.
Sollte man nicht generell für alles Pfand nehmen sollte, was wir so tagtäglich in Händen halten?
Nur so ist sichergestellt, dass wir nicht alles einfach in die Landschaft kippen, was durch die Einführung solcher Pfandsysteme zweifelsfrei unterstellt wird. Genau wie das Handyverbot vermuten lassen könnte, dass Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter in der Freizeit gnadenlos ausnutzen, wenn ihnen das ein Gesetz nicht ausdrücklich verbietet. Oder???
Denken wir nur an die vielen Plastikverpackungen, die Papiertüte beim Brötchenholen, die gebrauchten Kaffeefilter oder Pads, oder die vielen Tonnen Klopapier, die täglich unachtsam in irgendwelchen Toilettenschüsseln landen und weggespült werden, usw. usw.
Wäre es nicht besser, all diese Dinge sorgfältig zu sammeln und in den Laden zurückzubringen? Wie wir das von der vermehrwegten Einwegflasche oder demnächst von unserem Pfandhandy kennen … Ich hör jetzt auf. Ich möchte niemanden auf dumme Gedanken bringen und dann am Ende noch Schuld daran sein, …
(… aber ich glaube ich schreibe jetzt öfters solche Artikel. Macht irgendwie Spass. Und Stoff gibt es sicherlich genug. Das fängt schon bei der Gemeindepolitik an.)
Gut dass es Menschen gibt, die sich stellvertretend für uns über diese wirklich wichtigen Dinge Gedanken machen.
Aber ist der Bürger wirklich so unmündig, dass er diese Bevormundung braucht? Ich bin gespannt auf Eure Meinung.